Die revidierten Bildungspläne der Gebäudetechnikberufe (Lüftungsanlagenbauer/in EFZ, Sanitärinstallateur/in EFZ, Heizungsinstallateur/in EFZ, Spengler/in EFZ, Gebäudetechnikplanerin EFZ) legen fest:
«Bei allen Lernenden wird im Laufe des zweiten Semesters eine Standortbestimmung durchgeführt. Diese erfolgt unter Einbezug der drei Lernorte und mit Hilfe des Bildungsberichtes. Ist der Ausbildungserfolg des/der Lernenden gefährdet, wird ein Gespräch zur Festlegung von Massnahmen und Zielsetzungen durchgeführt».
Ziel der Standortbestimmung ist, Lernende zu beurteilen, bei welchen ein erfolgreicher Abschluss der beruflichen Grundbildung in Frage gestellt werden muss, und gemeinsam unter Einbezug von Vertretern der drei Lernorte, den betroffenen Lernenden, deren gesetzlichen Vertretung und allenfalls der Vertretung des kantonalen Berufsbildungsamtes eine sinnvolle Lösung zu finden.